Handels-und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht gehört zu den Kerngebieten unserer juristischen Arbeit.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir insbesondere bei Unternehmenskäufen, -gründungen und -fusionen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen von Gesellschaftern untereinander.
Zudem betreuen wir unsere Mandanten bei Haftungsfragen, die sich aus dem allgemeinen Gesellschaftsrecht oder insolvenzspezifischen Fragestellungen ergeben.
Im Handelsrecht bilden wettbewerbsrechtliche Fragestellungen sowie Sachverhalte aus Vertrieb und Franchising den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Ebenso beraten wir in Fragen des Handelsvertreterrechts.