Immobilienwirtschaftsrecht

Das Immobilienwirtschaftsrecht stellt einen zweiten Schwerpunkt unserer juristischen Tätigkeit dar.

Wir betreuen unsere Mandanten beim Abschluss von Grundstückskauf-
verträgen oder Bauträgerverträgen zum Erwerb von Immobilien.

Ebenso beraten wir bei der grundbuchrechtlichen Neuordnung sowie bei der Durchführung von Bauvorhaben. Dies gilt insbesondere beim Abschluss von Architekten-, Ingenieur- und Werkverträgen sowie von Generalunternehmer-
verträgen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die rechtliche Betreuung aller Formen der Verwertung und Verwaltung, vor allem beim Abschluss von Mietverträgen sowie Facility-Management-Verträgen.

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