Öffentliches Wirtschaftsrecht

Wir betreuen Mandanten der Öffentlichen Hand sowie private Unternehmen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Wir beraten bei der gemeinsamen Verwirklichung von Projekten zwischen der Verwaltung und Privaten (Public Private Partnership), wie auch bei genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Fragstellungen.

Einen Schwerpunkt bildet die Betreuung von Projektentwicklungen, wie die Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und großflächigen Einzelhandels-
betrieben.

Wir begleiten unsere Mandanten bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechts, insbesondere bei raumordnungsrechtlichen Fragen.
Bei der Beratung im öffentlichen Wirtschaftsrecht können wir auf eine langjährige Erfahrung in der Konfliktvermeidung zurückgreifen.

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