Wirtschaftsstrafrecht
Wir vertreten unsere Mandanten im Ermittlungsverfahren und vor Gericht in allen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Belangen.
Das nicht regelgerechte Verhalten als Gesellschafter oder Geschäftsleiter wird in der Praxis mit zunehmender Härte strafrechtlich sanktioniert.
Unternehmerische Entscheidungen gehen zunehmend mit der Gefahr der Verwirklichung wirtschaftsstrafrechtlicher Spezialtatbestände einher, zum Beispiel in der Krise des Unternehmens.
Auch das Steuerrecht ist durch ständig wechselnde Anforderungen und Erklärungspflichten gekennzeichnet. Wir beraten unsere Mandanten umfassend zur Vermeidung strafrechtlicher Kollisionen.